Volljährigkeit:
Der
zur Bedienung der Arbeitsbühne vorgesehene Mitarbeiter hat sein 18-tes
Lebensjahr vollendet und ist von seinem Auftraggeber schriftlich
beauftragt worden.
Einweisung:
Der Mitarbeiter ist in die Bedienung der Arbeitsbühne eingewiesen
Führerschein
Der
Fahrer der Arbeitsbühne bzw. des Zugfahrzeuges von
Anhänger-Arbeitsbühne besitzt einen entsprechenden, gültigen
Führerschein.
Zugfahrzeug:
Bei Anhänger-Arbeitsbühnen ist ein geeignetes Zugfahrzeug einzusetzen.